Maßnahmen Sicherheit & Hygiene
Die Gesundheit und Sicherheit aller unserer Mitarbeitenden und Teilnehmenden hat für uns die höchste Priorität, daher beobachten die Situation bei COVID sehr genau.
Sicherheit von Veranstaltungen
- In Deutschland entscheiden die Länder eigenverantwortlich über Lockerungen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Es gelten daher die landesspezifischen Besonderheiten der Hygiene- und Abstandskonzepte.
- Die Niedersächsische Corona-Verordnung Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 setzt die Maßstäbe, unter welchen Bedingungen der Workshop „Anwendungsfelder und ökonomischer Nutzen von Kurzzeitvorhersagen" geplant und durchgeführt werden kann.
- Darüber hinaus sind vom DLR Veranstalter festgelegten Schutz- und Hygienemaßnahmen von allen Teilnehmenden zu beachten.
Die Website des Landes Niedersachsen und der Stadt Oldenburg wird regelmäßig aktualisiert.
Bitte halten Sie sich über diese Website auf dem Laufenden.
Corona-Vorschriften | Portal Niedersachsen
Coronavirus: Verordnungen und Verfügungen > Stadt Oldenburg
Hygienemaßnahmen
Um eine sichere Durchführung der Veranstaltung in Präsenzform zu ermöglichen, gilt die 2G-Regel (geimpft oder genesen). Teilnehmende sind daher aufgefordert, dem Veranstalter zur Sicherstellung der 2G-Regel auf freiwilliger Basis einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
An den Sitzplätzen gilt während der Veranstaltung keine Maskenpflicht. Beim Verlassen des Sitzplatzes müssen Teilnehmende jedoch eine FFP2-Maske tragen. Für eine ausreichende Lüftung des Veranstaltungsraumes ist während der gesamten Dauer der Veranstaltung gesorgt. Zudem wird der Mindestabstand von 1,5m für sämtliche Sitzplätze gewährleistet.
Folgende Nachweise werden anerkannt:
- Digitaler oder schriftlicher Nachweis über die erfolgten vollständigen Schutzimpfung in der Landessprache und auf Englisch, wenn die letzte erforderliche Impfung 14 Tage zuvor erfolgt ist und einer der innerhalb der EU zugelassenen und vom Paul-Ehrlich-Institut veröffentlichten Impfstoffe oder Impfstoffkombination verwendet wurde.
www.pei.de/impfstoffe/covid-19 - Digitaler oder schriftlicher Genesenen Nachweis in der Landessprache und auf Englisch (positiver PCR-Test), der mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate alt ist.
Digitale Nachweise (CORONA WARN-APP, digitaler Impfpass) werden bevorzugt. Zum beschleunigten Einlass, tragen Sie Ihre Impfnachweise, bzw. Testnachweise in die CORONA WARN-App ein.
Wir werden Sie auf dieser Website und vor Ort über unsere Hygiene- und Schutzmaßnahmen auf dem Laufenden halten.
Die Maßnahmen werden bei Bedarf entsprechend den behördlichen Vorgaben angepasst.
Einreise nach Deutschland und Niedersachsen
Für die Einreise bzw. Rückreise nach Niedersachsen aus Risikogebieten gilt die Corona-Einreiseverordnung des Bundes:
Hier finden Sie die Einreisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen in Deutschland, die das Auswärtige Amt zu aktuellen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (SARS CoV-2) bereitstellt.
Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert.
Weitere Informationen finden Sie auch hier: Robert-Koch-Institut